PRAXIS FÜR ERGOTHERAPIE

Hilfe zur Selbsthilfe

Kosten

Arzt verschreibt Rezept

Ergotherapie ist ein Heilmittel. Bei gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr kommt es bei Inanspruchnahme zu einer Zuzahlungen. Diese beläuft sich auf 10 Euro pro Verordnung plus    10 % der Behandlungskosten.

In folgenden Fällen können Sie sich von den Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen, wenn   

  • Die Höhe der Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr 2 % Ihres Jahreseinkommen überschreitet.
  • Chronikerregelung: Für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens
  • Privatversicherte, Versicherte der freien Heilfürsorge, Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung), Postbeamtenkasse A, Versicherte der freien Arzt- und Medizinkasse (Hessen)

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Modalitäten. Sie erhalten dann einen  sogenannten "Befreiungsausweis" von Ihrer Krankenkasse. Dieser wird jedes Jahr neu erteilt und ist bei Therapiebeginn vorzulegen.

Privatversicherte und Selbstzahler erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie zur Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können.