WIR BEWEGEN MENSCHEN
 

Ergotherapie und die Zuzahlung/Eigenanteil

Ergotherapie ist abgeleitet aus den griechischen Worten "ergon" für "sich bewegen" und "selbst tätig sein" sowie "Therapie" für "Behandlung".

In der Ergotherapie wird der ganze Mensch betrachtet. Dabei wird er nach seinen Fähigkeiten unterstützt und bekommt Möglichkeiten aufgezeigt, die ihm dabei helfen, trotz seiner persönlichen Einschränkungen, den Alltag oder das Berufsleben mit größtmöglicher Selbständigkeit zu meistern.

Ergotherapie ist ein Heilmittel und wird von Vertragsärzten verordnet. Bei gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr kommt es bei Inanspruchnahme zu einer Zuzahlungen/Eigenanteil.                                                  Diese beläuft sich auf 10 Euro pro Verordnung plus10 % der Behandlungskosten.

In folgenden Fällen können Sie sich von den Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen, wenn   

  • Die Höhe der Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr 2 % Ihres Jahreseinkommen überschreitet.
  • Chronikerregelung: Für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens
  • Privatversicherte, Versicherte der freien Heilfürsorge, Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung), Postbeamtenkasse A, Versicherte der freien Arzt- und Medizinkasse (Hessen)

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Modalitäten. Sie erhalten dann einen  sogenannten "Befreiungsausweis" von Ihrer Krankenkasse. Dieser wird jedes Jahr neu erteilt und ist bei Therapiebeginn vorzulegen.

Privatversicherte und Selbstzahler erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie zur Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können.