Häufige Fragen zur Praxis und unserer Arbeit
Praxis für Ergotherapie · Regina Weinkauf-Ploenes · Mülheim an der Ruhr
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten organisatorischen und inhaltlichen Fragen rund um unsere Ergotherapie-Praxis in Mülheim an der Ruhr sowie zu dem Ablauf Ihres Termins in unserer Praxis.
Sollte Ihre Frage unbeantwortet geblieben sein, schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie hilft Ihnen dabei, Ihren Alltag möglichst selbstständig zu meistern. Sie unterstützt bei körperlichen Einschränkungen oder psychischen Belastungen, die das tägliche Leben erschweren.
So üben Sie nach einer Handverletzung wieder gezielt das Greifen und Anziehen (motorisch) oder entwickeln bei Stress und Angst Strategien, um Ihren Tag besser zu strukturieren (psychisch).
Dabei stehen Sie als Mensch im Fokus. Mit unserem Therapieangebot unterstützen wir Sie gezielt entsprechend Ihrer Fähigkeiten und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie trotz persönlicher Einschränkungen Ihren Alltag oder Ihr Berufsleben eigenverantwortlich gestalten können.
Wir begleiten Sie dabei, Einschränkungen zu reduzieren, auszugleichen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Nicht abstrakt, sondern ganz konkret – in Ihrem eigenen Leben, in Ihrem eigenen Tempo und mit Ihren persönlichen Zielen im Fokus.
Was brauche ich, um Ergotherapie in Anspruch zu nehmen?
Für eine ergotherapeutische Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie („Muster 13“).
Für eine ergotherapeutische Behandlung über die private Versicherung benötigen Sie eine Verordnung oder ein Rezept von dem behandelnden Arzt.
Das gesamte Behandlungsangebot kann als selbst zu zahlende Leistung unabhängig von der Kassenversorgung in Anspruch genommen werden.
Wie wird eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie ausgestellt?
Die Verordnung von Ergotherapie erfolgt durch Vertragsärztinnen, Vertragsärzte oder Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten auf dem offiziellen Formular Heilmittelverordnung (Muster 13). Dieses wird über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bezogen und in der Regel in der Praxis elektronisch ausgefüllt und ausgedruckt, kann jedoch auch handschriftlich – gut lesbar und vollständig – erstellt werden.
Auf der Verordnung müssen alle für die Therapie notwendigen Angaben vollständig enthalten sein. Dazu zählen insbesondere die Klientendaten, die medizinische Diagnose (inkl. ICD-10-Code), das verordnete Heilmittel (z. B. motorisch-funktionell oder psychisch-funktionell), die Anzahl und Frequenz der Behandlungseinheiten, gegebenenfalls Hausbesuch oder Gruppentherapie sowie das Ausstellungsdatum und die Unterschrift der verordnenden Person.
Die zweite Seite der Verordnung dient der Leistungsdokumentation. Hier werden alle durchgeführten Behandlungstermine einzeln aufgeführt und jeweils durch die Unterschrift des Klienten oder der Klientin bestätigt.
Grundlage für die korrekte Ausstellung und Durchführung ist der jeweils gültige Heilmittelkatalog sowie der GKV-Rahmenvertrag, der die formalen und inhaltlichen Anforderungen verbindlich regelt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen ergotherapeutisch passt, können Sie Ihre Frage auf der Kontaktseite im Kontaktformular stellen oder sich direkt telefonisch in der Praxis melden. Wir helfen dann bei der Einordnung, welche Art von Verordnung typischerweise genutzt wird.
Was gilt im Fall einer BLANKOVERORDNUNG?
Bei einer BLANKOVERORDNUNG überträgt die verordnende Ärztin bzw. der verordnende Arzt einen Teil der Therapieplanung auf die ergotherapeutische Praxis. Das bedeutet, dass nicht alle Details der Behandlung im Vorfeld festgelegt werden müssen.
Die Verordnung erfolgt weiterhin auf dem Formular Muster 13 und enthält insbesondere die Diagnose sowie die grundsätzliche Indikation. Auf dieser Basis legen wir als Praxis – im Rahmen der ergotherapeutischen Funktionsanalyse – eigenverantwortlich fest, welches konkrete Heilmittel durchgeführt wird, wie viele Behandlungseinheiten sinnvoll sind und in welcher Frequenz die Therapie stattfindet.
Die Dokumentation der durchgeführten Leistungen erfolgt analog zur regulären Verordnung auf der Verordnungsrückseite und wird vom Klienten oder der Klientin unterschriftlich bestätigt.
Wie sieht eine Heilmittelverordnung (Muster 13) aus?
Der Verordnungsvordruck besteht aus Vorder- und Rückseite, ist vom Arzt auszustellen und wird dem Klienten mitgegeben. Ein Bild finden Sie hier:

Was passiert, nachdem ich die Heilmittelverordnung erhalten habe?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme, wählen wir direkt die passende Therapeutin aus unserem fünfköpfigen Team aus, sodass Sie von Anfang an gezielt und ohne Umwege begleitet werden.
Während der persönlichen Gespräche werden Ihre aktuelle Situation, Ihre Ziele und Ihr individueller Unterstützungsbedarf genau erfasst. Jede unserer ausgebildeten Fachkräfte bringt eigene Schwerpunkte und Erfahrungen aus den Bereichen Neurologie, Orthopädie, Geriatrie oder Psychiatrie mit. Für Sie bedeutet das: Sie erhalten eine Therapie, die gezielt auf Ihre persönlichen Herausforderungen abgestimmt ist.
Im weiteren Verlauf begleiten wir Sie Schritt für Schritt im Rahmen einer strukturierten und alltagsnahen Therapie.
Was sollte ich zum Termin mitbringen?
Bereits vor dem ersten Termin muss die Heilmittelverordnung für Ergotherapie vorliegen. Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – relevante Befunde/Arztberichte und ggf. Hilfsmittel (z. B. Schiene/Orthese) mit.
Wie kann ich an Gruppentherapie teilnehmen?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an Gruppentherapie möglich, sofern diese ärztlich verordnet und im Einvernehmen mit der verordnenden Person festgelegt wurde.
Voraussetzung ist, dass vorab eine ergotherapeutische Diagnostik im Einzelsetting erfolgt ist, bei der unter anderem die Gruppenfähigkeit geprüft wird.
Eine Gruppentherapie findet in der Regel mit drei bis sechs Klienten statt und setzt voraus, dass keine kontinuierliche Einzelintervention erforderlich ist sowie ein einheitliches Heilmittel durchgeführt wird. Je nach Behandlungsbereich sollten zudem entsprechende soziale, kognitive und ggf. motorische Grundkompetenzen vorhanden sein.
Was kostet Ergotherapie? Wie hoch ist die Zuzahlung?
Ergotherapie ist ein Heilmittel und wird von Vertragsärzten verordnet. Bei gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr kommt es bei Inanspruchnahme zu einer Zuzahlung. Diese beläuft sich auf 10 Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.
In folgenden Fällen können Sie sich von den Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen:
- Die Höhe der Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr überschreitet 2 % Ihres Jahreseinkommens.
- Chronikerregelung: Für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens. Um eine chronische Erkrankung bei der Krankenkasse nachzuweisen, muss im ersten Schritt das Formular Muster 55 durch den Arzt ausgefüllt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren behandelnden Arzt.
- Privatversicherte, Versicherte der freien Heilfürsorge, Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung), Postbeamtenkasse A, Versicherte der freien Arzt- und Medizinkasse (Hessen): Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Modalitäten. Sie erhalten dann einen sogenannten „Befreiungsausweis“ von Ihrer Krankenkasse. Dieser wird jedes Jahr neu erteilt und ist bei Therapiebeginn vorzulegen.
👉 Privatversicherte und Selbstzahler erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie zur Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Wir melden uns innerhalb der Rezeptionszeiten bei Ihnen zurück. Sollte es einmal einen Tag länger dauern, bitten wir um Verständnis.
Wo kann ich parken?
Die Praxis ist bequem mit dem Auto erreichbar und bietet Ihnen verschiedene kostenfreie Parkmöglichkeiten. Wenn Sie über die Aktienstraße anfahren, biegen Sie in die Schmitzbauerstraße ein. Entlang dieser Straße stehen Ihnen kostenlose Parkplätze direkt am Straßenrand zur Verfügung.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, von der Schmitzbauertraße aus die erste Möglichkeit Links abzubiegen. Dort gelangen Sie auf die Parkflächen der Gebäude Aktienstraße 212 und 214. Auf diesen Parkplätzen sind drei Stellplätze speziell unserer Praxis für Ergotherapie zugewiesen, die Sie ebenfalls gerne nutzen können.
Wie kann ich die Praxis barrierefrei erreichen?
In unmittelbarer Nähe zur Praxis stehen zwei ausgewiesene Behindertenparkplätze zur Verfügung, die einen barrierearmen Zugang zur Praxis ermöglichen. Diese befindet sich im 3. Obergeschoss des Gebäudes und kann über einen Aufzug erreicht werden.
Welche Regeln gelten für Terminänderungen oder Absagen?
Erfolgt Ihre Abmeldung nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird die nicht rechtzeitig abgesagte Behandlung mit dem vereinbarten Gebührensatz nach dem GKV-Rahmenvertrag in Rechnung gestellt.
Bieten Sie Hausbesuche an – und wann ist das möglich?
Hausbesuche können nach Absprache im unmittelbaren Umkreis der Praxis für Ergotherapie in Mülheim an der Ruhr ermöglicht werden. Bitte vermerken Sie „Hausbesuch“ direkt in Ihrer Terminanfrage.
Wie läuft es für Privatklient:innen ab?
Wenn Sie privat versichert sind oder Beihilfe erhalten, können Sie ebenfalls ergotherapeutische Leistungen nutzen. Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem Vertrag ab. Häufig ist eine ärztliche Verordnung dafür hilfreich oder erforderlich. Sprechen Sie uns gern dazu an.
Was uns noch wichtig ist?
Diese Website bietet Ihnen erste Informationen, kann jedoch kein persönliches Gespräch oder eine individuelle Therapieplanung ersetzen.
Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
