Häufige Fragen zur Praxis und unserer Arbeit

Regina Weinkauf-Ploenes

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten organisatorischen und inhaltlichen Fragen rund um unsere Angebote und den Ablauf Ihres Termins.

Sollte Ihre Frage unbeantwortet geblieben sein, schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist abgeleitet aus den griechischen Worten „ergon“ für „sich bewegen“ und „selbst tätig sein“ sowie „Therapie“ für „Behandlung“.
In der Ergotherapie wird der ganze Mensch betrachtet. Dabei wird er nach seinen Fähigkeiten unterstützt und bekommt Möglichkeiten aufgezeigt, die ihm dabei helfen, trotz seiner persönlichen Einschränkungen, den Alltag oder das Berufsleben mit größtmöglicher Selbstständigkeit zu meistern.

Was kostet Ergotherapie? Wie hoch ist die Zuzahlung?

Ergotherapie ist ein Heilmittel und wird von Vertragsärzten verordnet. Bei gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr kommt es bei Inanspruchnahme zu einer Zuzahlung. Diese beläuft sich auf 10 Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.

In folgenden Fällen können Sie sich von den Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen:

  • Die Höhe der Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr überschreitet 2 % Ihres Jahreseinkommens.
  • Chronikerregelung: Für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungspflicht von max. 1 % des Jahreseinkommens. Um eine chronische Erkrankung bei der Krankenkasse nachzuweisen, muss im ersten Schritt das Formular Muster 55 durch den Arzt ausgefüllt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren behandelnden Arzt.
  • Privatversicherte, Versicherte der freien Heilfürsorge, Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung), Postbeamtenkasse A, Versicherte der freien Arzt- und Medizinkasse (Hessen): Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Modalitäten. Sie erhalten dann einen sogenannten „Befreiungsausweis“ von Ihrer Krankenkasse. Dieser wird jedes Jahr neu erteilt und ist bei Therapiebeginn vorzulegen.

👉 Privatversicherte und Selbstzahler erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie zur Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Wir melden uns innerhalb der Rezeptionszeiten bei Ihnen zurück. Sollte es einmal einen Tag länger dauern, bitten wir um Verständnis.

Was brauche ich um Ergotherapie in Anspruch zu nehmen?

Für eine ergotherapeutische Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie („Muster 13“).
Für eine ergotherapeutische Behandlung über die private Versicherung benötigen Sie eine Verordnung oder ein Rezept von dem behandelnden Arzt.
Das gesamte Behandlungsangebot kann als selbst zu zahlende Leistung unabhängig von der Kassenversorgung in Anspruch genommen werden.

Wie bekomme ich eine Ergotherapie-Verordnung?

Eine Verordnung kann je nach Diagnose z. B. durch Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen ausgestellt werden (z. B. Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie). Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen ergotherapeutisch passt, können Sie Ihre Frage auf der Kontaktseite im Kontaktformular stellen. Wir helfen dann bei der Einordnung, welche Art von Verordnung typischerweise genutzt wird.

Wie läuft es für Privatpatient:innen ab?

Wenn Sie privat versichert sind oder Beihilfe erhalten, können Sie ebenfalls ergotherapeutische Leistungen nutzen. Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem Vertrag ab. Häufig ist eine ärztliche Verordnung dafür hilfreich oder erforderlich. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Wie läuft der Ersttermin ab?

Im Ersttermin klären wir Ihr Anliegen und besprechen gemeinsam das Vorgehen. 

Was sollte ich zum Termin mitbringen?

Bereits vor dem ersten Termin muss die Heilmittelverordnung vorliegen. Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – relevante Befunde/Arztberichte und ggf. Hilfsmittel (z. B. Schiene/Orthese) mit.

Welche Regeln gelten für Terminänderungen oder Absagen? (Kontakt FAQ)

Erfolgt Ihre Abmeldung nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird die nicht rechtzeitig abgesagte Behandlung mit dem vereinbarten Gebührensatz nach dem GKV-Rahmenvertrag in Rechnung gestellt.

Bieten Sie Hausbesuche an – und wann ist das möglich?

Hausbesuche können nach Absprache im unmittelbaren Umkreis möglich sein. Bitte vermerken Sie „Hausbesuch“ direkt in Ihrer Terminanfrage.

Noch Fragen?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.